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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

(Stand: 07.10.2022)

  1. Definitionen und Geltungsbereich
  2. Leistung der fotografischen Arbeit
  3. Terminvereinbarung, Terminverschiebung und Absage
  4. Bezahlung
  5. Anfahrt und Verspätung
  6. Haftung und Gewährleistung des Fotografen
  7. Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Kunden
  8. Referenzen
  9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
  10. Datenschutz
  11. Streitschlichtung
  12. Salvatorische Klausel

I. Definitionen und Geltungsbereich

1. Fotografische Arbeit. Der Ausdruck «fotografische Arbeit» bezeichnet das Ergebnis einer vom Fotografen für den Kunden gemäß der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung geleistete Arbeit.

2. Fotograf. Der «Fotograf» ist die für die Leistung der fotografischen Arbeit beauftragte Person.

3. Kunde. Der «Kunde» ist die natürliche oder juristische Person, die die fotografische Arbeit beim Fotografen bestellt.

4. Parteien. Die « Parteien » sind der Fotograf und der Kunde.

5. Exemplar der fotografischen Arbeit / Exemplar. Jede Wiedergabe der fotografischen Arbeit in analoger oder digitaler Form auf einem Datenträger, insbesondere auf Papier, Diapositiven, CD-ROMs, Computerfestplatten, gilt als «Exemplar der fotografischen Arbeit» oder als «Exemplar».

II. Leistung der fotografischen Arbeit

1. Vorbehaltlich einer Abweichenden Vereinbarung zwischen Kunde und Fotograf, bleibt die Gestaltung der fotografischen Arbeit voll und ganz dem Ermessen des Fotografen überlassen. Insbesondere steht ihm die alleinige Entscheidung über die technischen und künstlerischen Gestaltungsmittel wie zum Beispiel Beleuchtung und Bildkomposition zu.

2. Bei der Ausführung der fotografischen Arbeit kann der Fotograf Hilfspersonen seiner Wahl einsetzen.

3. Die Fotoapparate sowie –Materialien und die sonstigen Geräte, die für die fotografische Arbeit nötig sind, werden vom Fotografen besorgt. Materialien, Kleidung und andere Gegenstände, die für die Ausgestaltung des Motivs notwendig sind, sind vom Kunden mitzubringen/beizustellen.

4. Vorbehaltlich gegensätzlicher schriftlicher Vereinbarung ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die zur fotografischen Arbeit nötigen Orte (Locations), Gegenstände und Personen rechtzeitig zur Verfügung stehen.

5. Die fotografische Leistung ist ein Zusammenspiel des Fotografen, der eingesetzten Hilfspersonen (z.B. Make-Up-Artist) und der Qualität des Kunden und dessen Beistellungen. Der Fotograf ist nicht verantwortlich für die Modellkünste oder Gegebenheiten (Aussehen, Gesichtsausdruck, etc.) des Kunden.

6. Ein Fotoshooting beinhaltet kleinere Retusche-Arbeiten (wie .z.B. Beseitigung eines einzelnen Pickels oder kleinerer Lichtflecken). Sollte der Kunde an weiteren Retusche-Arbeiten interessiert sein, so kann er diese gesondert zu einem Aufpreis beim Fotograf dazubuchen.

III. Terminvereinbarung, Terminverschiebung und Absage

1. Die Terminvereinbarung für ein Fotoshooting findet individuell zwischen Kunde und Fotograf statt. Hierzu kann der Kunde den Fotografen entweder direkt oder über ein Formular auf der Website des Fotografen kontaktieren. Der Fotograf schlägt dem Kunden dann Termine via email oder auch telefonisch vor. Erst mit der schriftlichen Bestätigung durch den Fotografen per email und der geleisteten Anzahlung durch den Kunden auf das Konto des Fotografen kommt ein Termin verbindlich zustande.

2. Die Terminvereinbarung für einen Workshop findet online über die Website des Fotografen statt. Dort stellt dieser regelmäßig online buchbare Termine für seine Workshops ein. Der Kunde kann diese dann direkt per klick buchen. Eine Buchung ist auch hier erst verbindlich, sofern der Kunde die Anzahlung geleistet und der Fotograf den Termin bestätigt hat.

3. Verschiebt der Kunde ein Fotoshooting weniger als zwei Tage vor dem gebuchten Termin oder kann er nicht an einem Workshop teilnehmen und informiert den Fotograf weniger als zwei Tage vorher oder kommt er seinen Verpflichtungen gemäß Ziffer II.4. nicht nach, so hat der Fotograf Anspruch auf Ersatz der bereits angefallenen Kosten (inkl. Drittkosten). Zusätzlich steht ihm eine Entschädigung zu. Diese entspricht der Höhe der Anzahlung, mindestens jedoch 50% des vereinbarten Honorars, welches für die Ausführung der ausgefallenen fotografischen Arbeit geschuldet wäre.

4. Die Regel der Ziffer III.3 gilt auch, wenn eine fotografische Leistung weniger als zwei Tage vor Beginn der fotografischen Leistung wegen ungünstiger Wetterverhältnisse auf ein späteres Datum verschoben wird.

5. Sagt ein Kunde ein Fotoshooting mehr als zwei Tage vor dem gebuchten Termin ab, so wird der Fotograf ihm eine angemessene Anzahl an alternativen Termine nennen, zu denen der Termin alternativ stattfinden kann. Kann der Kunde an keinem dieser Termine, gelten die Regelungen aus III.3. 

6. Sagt ein Kunde einen Workshop mehr als 2 Tage vor gebuchtem Termin ab, so kann er einen alternativ Workshop zu einem anderen Zeitpunkt (innerhalb eines Halbjahrs Zeitraumes) buchen. Lehnt der Kunde dies ab oder kann er an keinem anderen Termin, so gelten die Regelungen aus III.3.

7. Wird ein Fotoshooting oder ein Workshop durch den Fotografen abgesagt, so wir dieser dem Kunden einen angemessenen Ersatztermin anbieten. Sollten die Parteien keinen Ersatztermin finden, so wird der Fotograf die bereits geleistete Anzahlung zurückerstatten.

8. Sollte kurzfristig zu dem gebuchten Termin kein Make-Up-Artist zur Verfügung stehen, so kann der Termin verschoben werden oder der Kunde kann den Termin ohne Make-Up-Artist (Kunde schminkt sich selbst) wahrnehmen. Im Gegenzug erstattet ihm der Fotograf den Ausfall des Make-Up-Artist in Form von einem zusätzlichen Fotoabzugs. Es können ggf. individuelle Vereinbarungen getroffen werden.

8. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Fotografen. Falls der Kunde den Fotograf bittet, ihm die geleistete fotografische Arbeit, oder Exemplare dieser Arbeit zuzusenden, gehen die Risiken des Transports auf den Kunden über.

9. Der Kunde ist verpflichtet sich an die jeweils gültigen Regelungen und Vorschriften zum Coronaschutz zu halten und sich selbst darüber zu informieren. Sollte ein Termin aufgrund neuer Verordnungen nicht stattfinden können (z.B. Verbot von körpernahen Dienstleistungen) und  hätte der Kunde dies nicht verhindern können (z.B. durch rechtzeitige Maßnahmen), so werden sich der Fotograf und der Kunde auf einen neuen Termin verständigen  oder den geplanten Termin so anpassen, dass er unter den gegebenen Umständen möglich ist. Etwaige daraus resultierenden Mehrkosten trägt der Kunde. Diese hat der Fotograf ihm zuvor zu nennen. 

10. Sollte aufgrund eines Verbotes von körpernahen Dienstleistungen die Anwendung eines Make-Up-Artists nicht möglich sein, so wird der Termin dennoch stattfinden, der Kunde wird sich dann selbst schminken. 

IV. Bezahlung

1. Sofern nicht anders vereinbart, gelten für Fotoshootings folgende Zahlungsbedingungen:

  • Bei Erhalt der Auftragsbestätigung wird 50 % des vereinbarten Honorars als Anzahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen.
  • Nach Durchführung des Auftrags erstellt der Fotograf eine Abschlussrechnung mit eventuellen Mehr- oder Minderkosten (z.B. zusätzliche oder weniger geleistete Stunden, Anfahrt, andere Zusatzleistungen). Die Erstellung der Abschlussrechnung erfolgt stets. 

2. Sofern nicht anders vereinbart, gelten für Workshops folgende Zahlungsbedingungen:

  • Zahlung über den Online Buchungskalender

3. Sofern nicht individuell anders vereinbart, ist der Fotograf berechtigt nach Überschreitung der Fälligkeit Zinsen in Höhe der zum Zeitpunkt der Rechnungstellung gültigen gesetzlichen Regelung in Rechnung zu stellen. 

4. Zahlungen erfolgen anhand der angebotenen Zahlungsmöglichkeiten

IV. Anfahrt und Verspätung

1. Der Kunde ist selbst verantwortlich für die Wahl des Transportmittels zum Ausführungsort und der Einplanung einer ausreichenden und angemessenen Anreisezeit. Etwaige Verspätungen des Kunden gehen zu seinen Lasten. Dabei gilt grundsätzlich eine Verspätung von 15 % der gebuchten Zeit ist akzeptabel. Bei einer darüberhinausgehenden Verspätung des Kunden ist es dem Fotografen unmöglich die gebuchte fotografische Leistung noch in der vereinbarten Form auszuführen. Aus Kulanz kann der Fotograf dem Kunden eine individuelle Regelung vorschlagen, ist jedoch nicht dazu verpflichtet. Wird eine solche Regelung zu nicht getroffen, so hat der Kunde dem Fotograf die Kosten des gebuchten Termins zu erstatten, abzüglich der tatsächlich abwendbaren Kosten des Fotografen (z.B. Abzug der Kosten für Fotoabzüge die nicht erstellt werden müssen).

V. Haftung und Gewährleistung des Fotografen

1. Der Fotograf gewährt die fach- und sachgerechte Durchführung der fotografischen Leistung. 

2. Der Fotograf haftet, einschließlich einer Mängelhaftung, nur für vorsätzliches und grob-fahrlässiges Verhalten. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für das Verhalten seiner Angestellten und Hilfspersonen. Sollte die leichte Fahrlässigkeit nicht auszuschließen sein, so haftet der Fotograf nur für den vertragstypischen Schaden gegenüber Verbrauchern. Gegenüber Unternehmen gilt eine Haftungsbegrenzung auf 50 % der Auftragssumme, maximal jedoch EUR 2500.

3. Der Kunde hat seine Mängel spätestens zum Zeitpunkt der finalen Erbringung dem Fotograf gegenüber anzuzeigen. Versäumt er dies gilt die fotografische Arbeit als genehmigt und es können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden.

3. Datensicherung: Nach Übergabe der genehmigten fotografischen Arbeit durch den Fotografen an den Kunden liegt die Verantwortung für die Datensicherung beim Kunden.

VI. Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Kunden

a. Im Allgemeinen

1. Der Kunde darf die fotografische Arbeit nur zu dem mit dem Fotografen vereinbarten Zweck verwenden. Jede Vereinbarungswidrige Verwendung verpflichtet den Kunden, dem Fotografen eine Entschädigung in der Höhe von 5.000,00 Euro zu bezahlen.

2. Nur der Kunde ist berechtigt, im Rahmen der mit dem Fotografen getroffenen Vereinbarung von der fotografischen Arbeit Gebrauch zu machen. Ohne gegenseitige schriftliche Vereinbarung ist der Kunde nicht berechtigt, Dritten das Recht auf Verwendung der fotografischen Arbeit zu überlassen.

3. Der Kunde hat bei der mit dem Fotografen bestimmte Verwendung des Werks den Namen des Fotografen in geeigneter Form zu erwähnen. Mit vorgestelltem Zeichen © oder mit einem ähnlichen, mit dem Fotografen vereinbarten Vermerk. Bei Weglassung des Vermerks schuldet der Kunde zusätzlich zum vereinbarten Honorar eine Entschädigung im Umfang von 50% des Honorars, welches für die widerrechtliche Verwendung der fotografischen Arbeit gemäß zu bezahlen wäre.

4. Die Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG) bleiben vorbehalten.

b. Rechte Dritter

1. Wenn der Kunde dem Fotografen angegeben hat, welche Personen im Rahmen der fotografischen Arbeit zu fotografieren sind, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass diese Personen ihre Zustimmung zum Gebrauch gegeben haben, den der Kunde von ihrem Bild im Rahmen der Verwendung der fotografischen Arbeit machen will.

2. Wenn der Kunde dem Fotografen Gegenstände übergeben oder ihm bestimmte Orte angegeben hat, die im Rahmen der fotografischen Arbeit fotografiert werden sollen, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass kein Recht Dritter dem Gebrauch entgegensteht, den der Kunde von dem Bild dieser Gegenstände oder Orte (Locations) im Rahmen der Verwendung der fotografischen Arbeit machen will.

3. Falls die in den beiden vorstehenden Absätzen vorgesehenen Verpflichtungen verletzt werden, verpflichtet sich der Kunde, dem Fotografen jeden Schadenersatz zurückzuerstatten, zu dem dieser zugunsten der Berechtigten verurteilt werden könnte, und ihn für sämtliche Kosten der Prozessführung gegen die Berechtigten zu entschädigen.

VII. Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Fotografen

1. Der Fotograf behält das Recht, die fotografische Arbeit in jeder Form und auf jedem Träger (insbesondere im Internet) zu veröffentlichen, sie Dritten zugänglich zu machen, Dritten eine ausschließliche oder nicht- ausschließliche Lizenz zur Verwendung der fotografischen Arbeit zu gewähren oder Dritten Exemplare der fotografischen Arbeit zu übergeben. Dieses Recht des Fotografen unterliegt jedoch der vorherigen Zustimmung des Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, seine Zustimmung nicht ohne wichtigen Grund zu verweigern; der Kunde, der seine Zustimmung nicht ausdrücklich und schriftlich innerhalb von dreißig Tagen seit dem Bewilligungsgesuch des Fotografen verweigert oder einschränkt, gilt als mit der jeweiligen Verwendung einverstanden.

2. Im Falle der Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Fotografen im Sinne des vorstehenden Absatzes hat sich der Fotograf zu vergewissern, dass durch die beabsichtigte Verwendung kein Recht Dritter an der Abbildung von Personen, Gütern oder Orten verletzt wird.

VIII. Referenzen

Der Fotograf hat das Recht, insbesondere in Veröffentlichungen (Internet, Drucksachen), bei Ausstellungen und bei Gesprächen mit potentiellen Kunden auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden und auf die für ihn geschaffene fotografische Arbeit hinzuweisen.

IX. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

1. Die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Fotografen und den Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften bleiben unberührt.

(2) Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz des Fotografen, soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder von öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

X. Datenschutz

1. Der Kunde ist mit der Speicherung personenbezogener Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit dem Fotografen unter Beachtung der Datenschutzgesetze, insbesondere dem BDSG und der DSGVO einverstanden. Eine Weitergabe von Daten an Dritte, mit Ausnahme der vom Fotografen ausgewählten Dienstleister (z.B. Make-Up Artist), erfolgt nicht, soweit keine Einwilligung vorliegt oder dies zur Vertragsvermittlung erforderlich ist.

2. Der Kunde versichert, dass er bei der Übermittlung von personenbezogenen Daten Dritter die Einwilligung des Dritten eingeholt hat und stellt den Fotografen von jeglichen Ansprüchen diesbezüglich frei.

3. Die Rechte des von der Datenverarbeitung Betroffenen ergeben sich dabei im Einzelnen insbesondere aus den folgenden Normen der DSGVO:

• Artikel 7 Abs. 3 – Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung

• Artikel 15 – Auskunftsrecht der betroffenen Person, Recht auf Bestätigung und Zurverfügungstellung einer Kopie der personenbezogenen Daten

• Artikel 16 – Recht auf Berichtigung

• Artikel 17 – Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)

• Artikel 18 – Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

• Artikel 20 – Recht auf Datenübertragbarkeit

• Artikel 21 – Widerspruchsrecht

• Artikel 22 – Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden

• Artikel 77 – Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde

4. Zur Ausübung der Rechte wird der Betroffene gebeten, sich per E-Mail an den Fotografen oder bei Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde zu wenden.

5. Auf die Datenschutzerklärung auf der Webseite des Fotografen wird hingewiesen

XI. Streitschlichtung

1. Die Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung ist unter folgender Internetadresse erreichbar: https://ec.europa.eu/consumers/odr/

2. Der Fotograf ist weder bereit, noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

XII. Salvatorische Klausel

1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.